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   BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87   

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https://dejure.org/1992,1344
BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87 (https://dejure.org/1992,1344)
BVerwG, Entscheidung vom 10.09.1992 - 5 C 7.87 (https://dejure.org/1992,1344)
BVerwG, Entscheidung vom 10. September 1992 - 5 C 7.87 (https://dejure.org/1992,1344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachrang der Sozialhilfe - Besuch einer Sonderschule - Übernahme notwendiger Beförderungskosten - Eingliederungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Übernahme der Beförderungskosten behinderter Schüler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 198
  • FamRZ 1993, 325 (Ls.)
  • NDV 1993, 197
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87
    Mit der beschränkt auf die Übernahme von Taxikosten für die Zeit vom 1. März 1982 bis 1. Dezember 1982 eingelegten Revision rügt der Kläger eine Verletzung von § 43 BSHG und eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1975 - BVerwG 5 C 19.74 - (BVerwGE 48, 228); er hält den Beklagten für unzuständig.

    Ihre Übernahme dient dazu, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern und den Kläger - hier im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung (vgl. insoweit BVerwGE 48, 228 ) - in die Gesellschaft einzugliedern (s. dazu auch BVerwGE 25, 28 für die Übernahme von Krankentransportkosten; BVerwGE 35, 99 für die Übernahme von Heimreisekosten).

  • BVerwG, 31.08.1966 - V C 185.65

    Sozialhilfeträger als Träger der als Eingliederungshilfe geltenden

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87
    Ihre Übernahme dient dazu, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern und den Kläger - hier im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung (vgl. insoweit BVerwGE 48, 228 ) - in die Gesellschaft einzugliedern (s. dazu auch BVerwGE 25, 28 für die Übernahme von Krankentransportkosten; BVerwGE 35, 99 für die Übernahme von Heimreisekosten).

    Schon deshalb scheidet eine Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe aus, die sich allein aus § 100 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 BSHG ergeben könnte (vgl. in diesem Zusammenhang einerseits BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1985 - BVerwG 5 C 27.84 - und Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 5 C 8.87 - ; andererseits BVerwGE 25, 28 ).

  • BVerwG, 11.03.1970 - V C 112.69

    Zur Erstattung von Kosten, die einem Behinderten durch Reisen nach Hause

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87
    Ihre Übernahme dient dazu, die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mildern und den Kläger - hier im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung (vgl. insoweit BVerwGE 48, 228 ) - in die Gesellschaft einzugliedern (s. dazu auch BVerwGE 25, 28 für die Übernahme von Krankentransportkosten; BVerwGE 35, 99 für die Übernahme von Heimreisekosten).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87

    Pflegegeldkürzung - Teilstationäre Betreuung - Pflegegeld

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87
    Schon deshalb scheidet eine Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe aus, die sich allein aus § 100 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 BSHG ergeben könnte (vgl. in diesem Zusammenhang einerseits BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1985 - BVerwG 5 C 27.84 - und Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 5 C 8.87 - ; andererseits BVerwGE 25, 28 ).
  • BVerwG, 16.07.1985 - 5 C 27.84

    Pauschaliertes Pflegegeld - Kürzung wegen teilstationärer Betreuung -

    Auszug aus BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87
    Schon deshalb scheidet eine Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe aus, die sich allein aus § 100 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 BSHG ergeben könnte (vgl. in diesem Zusammenhang einerseits BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1985 - BVerwG 5 C 27.84 - und Urteil vom 14. März 1991 - BVerwG 5 C 8.87 - ; andererseits BVerwGE 25, 28 ).
  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

    Entstehen bei Durchführung einer solchen Eingliederungshilfemaßnahme notwendigerweise Fahrkosten, sind sie als deren notwendiger Bestandteil vom Sozialhilfeträger zu übernehmen (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts , vgl BVerwG vom 31.8.1966 - V C 185.65 - BVerwGE 25, 28, 29 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 1 S 1 ff; BVerwG vom 11.3.1970 - V C 112.69 - BVerwGE 35, 99; BVerwG vom 22.5.1975 - V C 19.74 - BVerwGE 48, 228, 232 ff = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 6 S 5 ff; BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 7/87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S 5 ff; BVerwG vom 14.10.1994 - 5 B 114/93 - juris RdNr 8; BVerwG vom 2.4.2009 - 5 B 64/08 - juris RdNr 6; BSG vom 20.11.2008 - B 3 KN 4/07 KR R - BSGE 102, 90 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 21, RdNr 18) .

    Diesen Ermessensspielraum verliert der Sozialhilfeträger, wenn sich Berechtigte - wie hier - die Leistung selbst beschaffen müssen, weil er diese rechtswidrig abgelehnt hat, ohne aufzuzeigen, wie eine erfolgreiche Teilhabe erreicht werden kann (LSG Hamburg vom 28.9.2018 - L 4 SO 34/17 - juris RdNr 59; Schleswig-Holsteinisches LSG vom 27.10.2015 - L 7 R 43/14 - juris RdNr 39; LSG Baden-Württemberg vom 22.7.2014 - L 11 R 2652/13 - juris RdNr 33; Mrozynski/Jabben, SGB IX Teil 1, 2. Aufl 2011, § 15 RdNr 31; Luik in jurisPK-SGB IX, 2. Aufl 2015, § 15 RdNr 32; vgl zu § 36a SGB VIII: BVerwG vom 18.10.2012 - 5 C 21/11 - BVerwGE 145, 1 = Buchholz 436.511 § 36a SGB VIII Nr. 2, RdNr 34; vgl zur Rechtslage vor Geltung des SGB IX: BSG vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54, 62 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18 S 37 f; BSG vom 19.3.1980 - 4 RJ 89/79 - BSGE 50, 51, 55 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12 S 30; BVerwG vom 10.9.1992 - 5 C 7/87 - Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 S 5 ff) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Anforderungen an

    Fahrtkosten für den Schulweg können zu den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung gehören (BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - 5 C 19.74; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14; zur Finanzierung einer Begleitperson OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 25.11.2005 - 19 E 808/05; zur Erstattung von Fahrtkosten für den Besuch eines integrativen Kindergartens BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R).

    Es darf sich nicht um Kosten handeln, die wie beim regulären Schulbesuch eines nichtbehinderten Schülers als notwendige Bedürfnisse des täglichen Lebens entstehen, sondern die notwendigerweise durch die besonderen Verhältnisse der Behinderung bedingt sind (BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - 5 C 7/87; LSG Bayern Urteil vom 12.07.2018 - L 18 SO 249/17; SG Dortmund Urteil vom 18.06.2015 - S 62 (41,50) SO 296/08).

    Zwar stellt die Rechtsprechung regelmäßig darauf ab, dass die Fahrtkosten zu einer ansonsten bewilligten Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung notwendig gehören (zB BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - V C 19.74; für den Besuch eines integrativen Kindergarten BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R), eine zwingende Voraussetzung ist dies jedoch nicht (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14).

    8) Der Umstand, dass die Eltern die Fahrten auch ohne Übernahme von Kosten tatsächlich durchgeführt haben, steht dem rechtzeitig vor Entstehung der Aufwendungen erhobenen Anspruch nicht entgegen (BVerwG Urteil vom 10.09.1992 - 5 C 7/87).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 15 SO 355/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Wie der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 8. Februar 2016 - Az. L 15 SO 362/15 B ER - und 2. September 2016 - 15 SO 204/16 B ER - (beide nicht veröffentlicht) zu Fällen mit vergleichbarem Sachverhalt ausgeführt hat, weist die erforderliche Hilfe die notwendige unmittelbare Verknüpfung mit dem Schulbesuch auf (siehe zu einem ähnlich gelagerten Fall auch Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 24. September 2009 - Az. S 47 SO 2142/09 ER - außerdem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 20. September 2012, Az. B 8 SO 15/11 R = SozR 4-3500 § 92 Nr. 1, juris Rn. 21, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts , Urteil vom 10. September 1992 - Az. 5 C 7/87 -, juris Rn. 11).
  • SG Karlsruhe, 26.07.2012 - S 1 SO 580/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Schließlich kann auch die Übernahme von Aufwendungen für eine Autismustherapie eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung darstellen (vgl. OVG Niedersachsen, FEVS 55, 80 ff.), ebenso die Übernahme von Aufwendungen für die Schülerbeförderung (vgl. BVerwG, NDV 1993, 197 ff. und OVG Niedersachsen vom 01.04.2008 - 4 LC 89/07 - ).

    Deshalb hat die Beklagte den Bedarf des Klägers in Bezug auf seine Schülerbeförderung im Rahmen der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, sofern keine andere Art der Schülerbeförderung in Betracht kommt, gegebenenfalls durch Übernahme der für die täglichen Fahrten zur und von der Schule anfallenden Kosten für eine individuelle Beförderung mit einem PKW (vgl. Meusinger in Fichtner/Wenzel, SGB XII, 4. Aufl. 2009, § 54, Rand-Nr. 68 a.E.) oder einem Taxi (vgl. hierzu BVerwG, NDV 1993, 197) zu decken.

  • OVG Sachsen, 29.08.2006 - 4 B 72/06

    Eigenanteil an Schülerbeförderungskosten Behinderter ist sozialhilfefähig.

    Mit Rücksicht auf die tatsächliche Taxibeförderung in der streitgegenständlichen Zeit ist jetzt aber als Hilfeleistung nur noch die Übernahme der dazu von der Stadt Chemnitz erhobenen Kosten möglich (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.9.1992, NVwZ-RR 1993, 198).

    Eine Differenzierung zwischen den tatsächlichen Beförderungskosten eines behinderten Schülers und Kosten, die dem selben Schüler ohne Behinderung beim Besuch einer wohnortnahen Schule entstehen würden, hat das Bundesverwaltungsgericht weder im Urteil vom 22.5.1975 (aaO) noch im nachfolgenden Urteil vom 10.9.1992 (Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 = FEVS 43, 265) vorgenommen.

  • BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 20.95

    Sozialhilferecht: Dolmetscherkosten als Teil der Krankenhilfe im Sozialhilferecht

    Dieser enge funktionale Bezug rechtfertigt es, die Kosten einer für die Krankenbehandlung notwendigen Sprachvermittlung dem Leistungsrahmen der Krankenhilfe als einer Hilfe in besonderen Lebenslagen zuzuordnen (zur funktionalen Betrachtungsweise bei der Übernahme notwendiger Beförderungskosten als Maßnahme der Eingliederungshilfe vgl. Senatsurteil vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 7.87 - [Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8 m.w.N.]).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 9 SO 240/21
    Fahrtkosten für den Schulweg können zu den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung gehören (BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - 5 C 19.74; Urteil des Senates vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20; zur Erstattung von Fahrtkosten für den Besuch eines integrativen Kindergartens BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R).

    Zwar stellt die Rechtsprechung regelmäßig darauf ab, dass die Fahrtkosten zu einer ansonsten bewilligten Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung notwendig gehören (zB BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - V C 19.74; für den Besuch eines integrativen Kindergarten BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R), eine zwingende Voraussetzung ist dies jedoch nicht (Urteil des Senates vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14).

    Es darf sich nicht um Kosten handeln, die wie beim regulären Schulbesuch eines nichtbehinderten Schülers als notwendige Bedürfnisse des täglichen Lebens entstehen, sondern die notwendigerweise durch die besonderen Verhältnisse der Behinderung bedingt sind (BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - 5 C 7/87; Urteil des Senates vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20).

  • BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02

    Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten

    Dementsprechend hat der Senat einen Anspruch auf Übernahme von Taxikosten zum Besuch einer Sonderschule für Behinderte als Maßnahme der Eingliederungshilfe angesehen (Urteil vom 10. September 1992 BVerwG 5 C 7.87 Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 19 E 808/05

    Übernahme von Schülerfahrkosten

    zur Übernahme von Kosten der Beförderung eines behinderten Schülers zur Schule im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §§ 39, 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG a. F.: BVerwG, Urteil vom 10.9.1992 - 5 C 7.87 -, NVwZ-RR 1993, 198, sowie die Nachweise bei OVG NRW, Urteil vom 30.1.1997 - 19 A 4243/95 -, a. a. O., Rdn. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2002 - 16 A 5013/00

    Sozialamt muss die Kosten eines Zivildienstleistenden tragen, der einem

    Es geht auch nicht an, insoweit unabhängig von abstrakten Merkmalen lediglich diejenigen Hilfen anzuerkennen, die das Bundesverwaltungsgericht bereits im Einzelfall als Maßnahmen nach §§ 39, 40 BSHG anerkannt hat, wie die Übernahme notwendiger Beförderungskosten zum Besuch einer Sonderschule, vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1992 - 5 C 7.87 - FEVS 43, 265 = Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 8, oder gar gerade solche Hilfeleistungen auszuschließen, die unabdingbar sind, um überhaupt dem Hilfe Suchenden einen erfolgreichen Besuch der Schule zu ermöglichen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2019 - 12 S 1821/18

    Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2002 - 12 ME 657/02

    Asperger-Syndrom; Autismustherapie; Behinderter; Eingliederungshilfe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 19 A 4243/95
  • VG Trier, 18.02.2016 - 2 K 3757/15

    Hilfeplan; Heranziehung von ärztlicher bzw. psychotherapeutischer Kompetenz;

  • BVerwG, 14.10.1994 - 5 B 114.93

    Ermessen bei der Fahrtkostenübernahme im Rahmen der Eingliederungshilfe für

  • OVG Saarland, 19.06.2000 - 3 R 114/00

    Übernahme der Kosten für einen Zivildienstleistenden zur individuellen Betreuung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10

    Kostentragungspflicht bei Schülerbeförderung

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07

    Übernahme von Betreuungskosten für eine Tagesmutter; Anspruch auf Übernahme der

  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08

    Zulässigkeit der Revision gegen ausgelaufenes Recht; Betreuung als notwendiger

  • VG Freiburg, 30.11.2000 - 5 K 1695/99

    Gewährung von heilpädagogischer Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 33/09

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 32/09

    Krankenversicherung

  • OVG Bremen, 23.02.2005 - 2 A 437/03

    Eingliederungshilfe; Beförderungskosten; Schulbesuch

  • VG Köln, 19.03.2014 - 10 K 3120/13

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Einrichtung eines

  • VG Frankfurt/Oder, 25.01.2012 - 6 K 83/09

    Kindergartenrecht, Heimrecht

  • VG Gelsenkirchen, 30.10.2003 - 17 K 755/02

    Gewährung von Eingliederungshilfe für ein lernbehindertes Kind in Gestalt der

  • BVerwG, 15.08.1996 - 5 B 70.96

    Hilfe zum Lebensunterhalt - Kosten der Unterbringung und Betreuung in einer

  • VG Köln, 24.09.2014 - 10 K 7663/13
  • VG Lüneburg, 25.02.2003 - 4 A 54/01

    Akteneinsicht; ambulante Eingliederungshilfe; Dyskalkulie-Training;

  • VG Braunschweig, 07.09.2000 - 6 A 156/99

    Behinderter; Bereich; Fahrkosten; Fahrtkosten; Gesamtschule; Integration;

  • VG Köln, 25.08.2010 - 10 K 5689/09

    Erstattung der Kosten für die Benutzung eines Spezialfahrzeugs für den Schulweg

  • VG Arnsberg, 04.01.2005 - 14 L 1586/04

    Qualifizierung der Fahrkosten der medizinisch geschulten Begleitperson eines

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